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   OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04   

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https://dejure.org/2004,4335
OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04 (https://dejure.org/2004,4335)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.07.2004 - 2 W 78/04 (https://dejure.org/2004,4335)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 2 W 78/04 (https://dejure.org/2004,4335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Beschwerdewertes im Wohnungseigentumsverfahren; Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 20 a Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 47 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Rechtsmittel und Bemessung des Beschwerdewertes im Wohnungseigentumverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Beschwerdewert im Wohnungseigentumsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 139
  • FGPrax 2005, 17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 122/89

    Ausdehnung der Klage auf den Konkursverwalter persönlich im Wege der

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Ausschlaggebend ist, dass gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung ein Rechtsmittel statthaft ist, denn dann erfasst deren Anfechtung auch den Kostenpunkt (insoweit gleichliegend in Bezug auf § 99 Abs. 1 ZPO BGH ZIP 1991, 42).

    Diese Entscheidung behandelt die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, wenn der Rechtsmittelführer die an sich hinreichende Beschwer in der Hauptsache ausnutzt, um sein eigentliches wirtschaftliches Ziel zu erreichen, dass die ihn belastende Kostenentscheidung abgeändert wird (vgl. auch BGHZ 57, 224, 225; BGH ZIP 1991, 42; Zöller/Gummer/Heßler, § 511 Rn. 15).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Es entspricht im Regelfall billigem Ermessen, dass der unterlegene Beteiligte die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153).

    Es entspricht als Regelfall billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. als Unterlegene die gerichtliche Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen (§ 47 Satz 1 WEG; BGHZ 111, 148, 153).

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91

    Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Das von den Beteiligten zu 1. zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.01.1992 NJW 1992, 1513 steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Diese Entscheidung behandelt die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, wenn der Rechtsmittelführer die an sich hinreichende Beschwer in der Hauptsache ausnutzt, um sein eigentliches wirtschaftliches Ziel zu erreichen, dass die ihn belastende Kostenentscheidung abgeändert wird (vgl. auch BGHZ 57, 224, 225; BGH ZIP 1991, 42; Zöller/Gummer/Heßler, § 511 Rn. 15).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Dieses Rechtsmittel ist in Wohnungseigentumssachen unabhängig vom Beschwerdewert stets zulässig, wenn die sofortige Beschwerde - wie hier - verworfen wurde (BGH NJW 1992, 3305).
  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Jedenfalls führt auch das von den Beteiligten zu 1. in diesem Zusammenhang angezogene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4.07.1988 NJW 1989, 170 aus, dass die Erweiterung des Rechtsmittels auf den vollen Umfang der Beschwer ein zulässiges Rechtsmittel voraussetzt, woran es vorliegend - wie dargelegt - fehlte.
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02

    Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Der Beschwerdewert bemisst sich allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGH NJW 1992, 3505; BayObLG ZMR 2002, 535).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03

    Beschwerde: Berechnung des Werts der Beschwer

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Die Kosten bleiben bei der Berechnung des Beschwerdewertes außer Ansatz (BayObLG WuM 2003, 533; Palandt-Bassenge, WEG, 63. Aufl., § 45 Rn. 3).
  • BFH, 26.05.1965 - II 188/63 U

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
    Weiter trifft die Auffassung des Landgerichts zu, dass die nach Ablauf der Beschwerdefrist erfolgte Erweiterung des Antrags keinen Einfluss auf die Höhe des Beschwerdewertes hat (BFH NJW 1965, 2424).
  • OLG München, 15.03.2005 - Verg 2/05

    Ausschluss vom Wettbewerb bei unzureichender Eigenerklärung des Bewerbers - keine

    Zwar überprüft das Beschwerdegericht die Kostenentscheidung unabhängig von einem hierauf gerichteten Rechtsmittel schon von Amts wegen (vgl. OLG Schleswig vom 7.7.2004 MDR 2005, 139/140), doch verliert die Anschlussbeschwerde dadurch nicht ihr Rechtsschutzbedürfnis; sie ist lediglich unnötig (Reichold in Thomas/Putzo 26. Aufl. § 524 Rn. 2).

    Der Geschäftswert wird durch die auf die Kostenentscheidung der Vergabekammer beschränkte Anschlussbeschwerde nicht erhöht (BayObLG WuM 2003, 533; OLG Schleswig MDR 2005, 139), da die Kostenentscheidung ohnehin von Amts wegen zu überprüfen war (vgl. BGH ZIP 1991, 42).

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    (OLG Schleswig - 2 W 78/04 - 07.07.04 - unter Hinweis auf BGHZ 111, 148, 153).
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